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Zur Zeit im Bau
Erweiterung Produktionsfläche 585 m²
Neue Büroflächen mit Überleiter zum Bestand 370 m²
Wenn Sie heute als Bauherr bauen, sanieren oder einen Bestandsbau erweitern müssen Sie parallel zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) erfüllen.
Die EnEV beschränkt den Primärenergiebedarf in Gebäuden, den sie zum Heizen, Wassererwärmen, Lüften und Beleuchten benötigen sowie den Wärmeverlust durch die Gebäudehülle.
Das EEWärmeG fordert parallel dazu, dass Sie einen Teil der benötigten Wärme oder Kälte über erneuerbare Energiequellen oder anerkannte Ersatzmaßnahmen decken.
Das EEWärmeG gilt als erfüllt, wenn der Wärme- und Kälteenergiebedarf zu mindestens 50 Prozent aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme oder aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) gedeckt wird.
Es ist auch möglich durch Ersatzmaßnahmen, wie z.B Zusatzdämmung, Photovoltaikanlagen oder eine Kombination von Maßnahmen die Anforderungen aus dem EEWärmeG zu erfüllen.
Die energetische Planung bietet hier die Chance eines effizienten und insbesondere betriebswirtschaftlich günstigen Gebäudeentwurfes, so können dauerhaft Energieverbrauch und Kosten gesenkt werden – ein klarer Wettbewerbsvorteil.
Ab dem 01.01.2016 erhöhen sich die energetischen Anforderungen der EnEV 2014.
Für neue Nichtwohnbauten, die unter die erhöhte EnEV ab 2016 fallen, mindert die Verordnung den berechneten Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarfs jeweils um 25 Prozent, so dass eine reine Zusatzdämmung den Anforderungen nicht mehr entsprechen wird.
Die Bundesregierung strebt das klimaneutrale Gebäude an. Bis 2050 soll auch der Bestand dementsprechend saniert sein. Niedrigst-, Null- und sogar Plus-Energie-Gebäude sind heute
bereits Realität und werden ggf. vom Bund finanziell gefördert.
Wir beraten Sie gern und prüfen an Hand Ihrer konkreten Gebäudeanforderungen eine effizienten Einsatz erneuerbarer Energien und Ersatzmaßnahmen.
Der LED gehört die Zukunft, wenn es um energieeffiziente Beleuchtung geht. Auch im Hallenbau können LED die Energieaufnahme der Beleuchtung erheblich reduzieren und somit zur Wirtschaftlichkeit des Unternehmens beitragen.
Weitere gute Gründe gibt es in puncto Wartung, weshalb sich immer mehr Firmen für eine Hallenbeleuchtung mit LED entscheiden. Durch ihre Technologie haben LED eine lange Lebensdauer von bis zu 50.000. Robuste Technik und hohe Schutzklassen machen LED-Industriebeleuchtung zu einer guten Wahl, auch bei Hallen mit höheren Anforderungen an die Beleuchtung.
LED sind in ihrer Bauform flexibel und in ihren thermischen Eigenschaften den herkömmlichen Lösungen überlegen. Damit lassen Sie großen Spielraum bei der Konstruktion von LED-Hallenstrahlern, LED-Lichtbändern oder LED-Spots.
Durch ihre Ansteuerbarkeit sind diese Leuchtmittel gut in eine Gebäudeautomation integrierbar und ermöglichen Anwendungen wie Tageslichtsteuerung oder Steuerung des Lichtspektrums.
Im Rahmen der Klimaschutzrichtlinie zur Reduzierung der CO² Emissionen, wird auch 2015 die Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung mit LED-Technologie gefördert. Hier erfahren sie alles über die Förderkriterien:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/querschnittstechnologien/
Jetzt mit neuen Förderprogrammen Energieeffizient Bauen und Sanieren. Seit Mitte letzten Jahres gibt es neue Förderprogramme für gewerbliche Gebäude.
Die Förderprogramme dienen der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Minderung des CO2 Ausstoßes bei bestehenden gewerblichen Gebäuden in Deutschland.
Gefördert wird die energetische Sanierung von gewerblich genutzten Nichtwohnbauten, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses für Bestandgebäude erreichen und die Umsetzung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der technischen Gebäudeausrüstung.
Förderfähig sind dabei auch sonstige Maßnahmen die zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme erforderlich sind wie zum Beispiel die Planung und Nebenarbeiten wie Demontage und Abbruch. Neben Zinsgünstigen Krediten sind auch Tilgungszuschüsse von bis zu 17,5 % des Zusagebetrages möglich.
Profitieren auch Sie von den neuen Möglichkeiten.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Fördermitteln durch zeichnerischen und planerischen Unterlagen.
Intelligente Industriebauten und Industriehallen für Lagerung und Produktion zeichnen sich durch eine ganzheitliche Bauplanung und präzise Ausführung aus.
Anspruchsvolle Architektur und neuzeitliche Nutzungskonzepte führen häufig zu Konflikten mit den Regelanforderungen des öffentlichen Baurechts oder kollidieren mit etablierten technischen Standards.
Zahlreiche, mit Unterstützung durch GIB realisierte Bauvorhaben belegen jedoch, dass die zielorientierte Beratung durch GIB auch scheinbar unüberwindliche Konflikte löst.
Eine Gewerke übergreifende brandschutztechnische Beratung, von der Projektidee über die Entwurfs- und Genehmigungsphase bis hin zur Ausführung, gewährleisten die Genehmigungsfähigkeit der Planung und die Abnahme des Gebäudes, die Einhaltung von Terminen und damit auch die Kostensicherheit.
Schon in den ersten Planungsphasen legt man den Grundstein für eine effiziente Nutzung und einen wirtschaftlichen Betrieb. Nicht nur Raumkonzept und eingesetzte Materialien, sondern auch innerbetriebliche Logistik sowie die laufenden Betriebskosten werden wesentlich von einer professionellen Planung beeinflusst. Frühzeitig werden auch die öffentlich rechtlichen Gesetzesvorgaben aus Energieeinsparverordnung, ErneuerbareEnergienGesetz, Brand- und Schallschutz eingebunden.
Wir planen, konstruieren und bauen Komplettlösungen zum Festpreis für den gewerblichen Hallenbau bzw. Bürobau. Individuell, wirtschaftlich und energieeffizient.
Fordern Sie ihr
unverbindliches Angebot an!