Wenn Sie heute als Bauherr bauen, sanieren oder einen Bestandsbau erweitern müssen Sie parallel zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) erfüllen.

Wenn Sie heute als Bauherr bauen, sanieren oder einen Bestandsbau erweitern müssen Sie parallel zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) erfüllen.

Die EnEV beschränkt den Primärenergiebedarf in Gebäuden, den sie zum Heizen, Wassererwärmen, Lüften und Beleuchten benötigen sowie den Wärmeverlust durch die Gebäudehülle.

Das EEWärmeG fordert parallel dazu, dass Sie einen Teil der benötigten Wärme oder Kälte über erneuerbare Energiequellen oder anerkannte Ersatzmaßnahmen decken.

Das EEWärmeG gilt als erfüllt, wenn der Wärme- und Kälteenergiebedarf zu mindestens 50 Prozent aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme oder aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) gedeckt wird.

Es ist auch möglich durch Ersatzmaßnahmen, wie z.B Zusatzdämmung, Photovoltaikanlagen oder eine Kombination von Maßnahmen die Anforderungen aus dem EEWärmeG zu erfüllen.

Die energetische Planung bietet hier die Chance eines effizienten und insbesondere betriebswirtschaftlich günstigen Gebäudeentwurfes, so können dauerhaft Energieverbrauch und Kosten gesenkt werden – ein klarer Wettbewerbsvorteil.

Ab dem 01.01.2016 erhöhen sich die energetischen Anforderungen der EnEV 2014.

Für neue Nichtwohnbauten, die unter die erhöhte EnEV ab 2016 fallen, mindert die Verordnung den berechneten Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarfs jeweils um 25 Prozent, so dass eine reine Zusatzdämmung den Anforderungen nicht mehr entsprechen wird.

Die Bundesregierung strebt das klimaneutrale Gebäude an. Bis 2050 soll auch der Bestand dementsprechend saniert sein. Niedrigst-, Null- und sogar Plus-Energie-Gebäude sind heute 
bereits Realität und werden ggf. vom Bund finanziell gefördert.

Wir beraten Sie gern und prüfen an Hand Ihrer konkreten Gebäudeanforderungen eine effizienten Einsatz erneuerbarer Energien und Ersatzmaßnahmen.

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